wohnrevier – agbs.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Stornierungen; Nichtgebrauch der Apartments

1.1. Der Vertrag über die Überlassung eines Apartments ( im Folgenden Apartmentvertrag genannt)
kann von dem Kunden gegenüber der Högner GmbH & Co. KG (im Folgenden wohnrevier genannt) nach Maßgabe dieser Nr. 1. storniert werden, soweit in dem Apartmentvertrag hierzu keine besondere Regelung vereinbart wurde:
1.2. Bei Kurzzeitaufenthalten (Buchungszeit mit bis zu 27 Übernachtungen) ist eine Stornierung kostenfrei, die spätestens 3 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag wohnrevier zugeht. Für eine danach wohnrevier zugehende Stornierung gilt:

  • Stornierung weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: Der Kunde bleibt zur Zahlung von 40% des vereinbarten Übernachtungspreises verpflichtet.
  • Eine Stornierung, die erst am vereinbarten Anreisetag oder später zugeht, ist nicht möglich.
1.3. Bei Langzeitaufenthalten (mehr als 27 Übernachtungen) ist eine Stornierung kostenfrei, die spätestens 6 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag wohnrevier zugeht. Für eine danach wohnrevier zugehende Stornierung gilt:

  • Stornierung weniger als 6 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: Der Kunde bleibt zur Zahlung von 40% des vereinbarten Übernachtungspreises verpflichtet.
  • Eine Stornierung, die erst am vereinbarten Anreisetag oder später zugeht, ist mit einer Frist von 14 Tagen möglich. Nach Ablauf der Frist ist die Stornierung kostenfrei; im Übrigen bleibt der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Übernachtungspreises verpflichtet.
1.4. Soweit der Kunde trotz Nichtgebrauchs des Apartments zur Entrichtung des Übernachtungspreises verpflichtet bleibt, muss sich wohnrevier den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wohnrevier aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs des Apartments, insbesondere dessen entgeltlicher Überlassung erlangt. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden bleibt diesem der Nachweis gestattet, dass die von wohnrevier ersparten Aufwendungen und anzurechnenden Vorteile größer sind als dies bereits in den reduzierten Übernachtungspreisen gem. Nr. 1.2 und Nr. 1.3 berücksichtigt wurde.
1.5. Stornierungen bedürften der Textform.

 

2. Zahlung

2.1. Der Übernachtungspreis zzgl. Kosten für etwa hinzugebuchte Leistungen ist vor Anreise zu entrichten. Beträgt die Buchungszeit mehr als 30 Tage, so ist der Übernachtungspreis und der Kostenbetrag für hinzugebuchte Leistungen für jeden Kalendermonat jeweils im Voraus zu zahlen.
2.2. Sofern hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten nichts anderes vereinbart wird, ist wohnrevier berechtigt, die Kreditkarte des Kunden bei Fälligkeit mit dem Übernachtungspreis und dem Kostenbetrag für hinzugebuchte Leistungen zu belasten und bereits 8 Kalendertage vor Fälligkeit den Übernachtungspreis und den Kostenbetrag für hinzugebuchte Leistungen auf der Kreditkarte zu reservieren. Ist eine Reservierung auf der Kreditkarte nicht möglich, ist wohnrevier zur fristlosen Kündigung des Apartmentvertrags berechtigt, wenn der Kunde trotz Setzens einer angemessenen Nachfrist durch wohnrevier nicht dafür sorgt, dass auf der Kreditkarte der fällige Übernachtungspreis und der fällige Kostenbetrag für Zusatzleistungen reserviert werden kann.

 

3. Apartmentbereitstellung,-übergabe und –rückgabe: Gebrauchsüberlassung an Dritte; maximale Buchungsdauer; pflegliche Behandlung des Apartments; BMZ-Anlage; Haustier- und Rauchverbot; Aufenthaltszweck und fristlose Kündigung durch wohnrevier.

3.1. Der Kunde hat aufgrund des Apartmetvertrags nur dann Anspruch auf Überlassung des gebuchten Apartments, wenn er zu Beginn der Buchungszeit den für den vereinbarten Buchungszeitraum fälligen Betrag bezahlt hat oder wenn dieser Betrag auf der Kreditkarte des Kunden zu Gunsten von wohnrevier reserviert werden konnte.
3.2 Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 14 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
3.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
3.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Apartment einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, insbesondere das Apartment unterzuvermieten.
3.5. Ein Apartment kann für die maximale Aufenthaltsdauer von 25 Wochen, d. h. 175 Tage, gebucht werden.
3.6 Der Kunde ist zum sorgfältigen und pfleglichen Umgang mit dem Apartment und den Einrichtungsgenstände verpflichtet. Eine Tierhaltung ist ist im wohnrevier nicht erlaubt. Bei Verunreinigungen, die über das sich bei sorgfältigem Gebrauch ergebende Maß hinausgehen, ist wohnrevier berechtigt, diese auf Kosten des Kunden zu beseitigen.
3.7. Von den Kunden mitgebrachte elektronische Geräte müssen den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen und dürfen unter Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltspflicht benutzt werden.
3.8. wohnrevier ist zum Schutz der Bewohner auf eine Brandmeldezentrale aufgeschalten. Wird ein Feuermelder aktiviert, löst dies einen sofortigen Feuerwehr- und Polizeieinsatz aus. Bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Auslösung des Feueralarms ist wohnrevier berechtigt, die Kosten des Feuerwehreinsatzes auf den Gast umzulegen.
3.9. Im Interesse des Wohlbefindens aller Gäste ist im wohnrevier das Rauchen verboten. Wird in den Apartments trotzdem geraucht, ist der Kunde verpflichtet, zur Deckung der daraus folgenden Reinigungskosten einen Betrag in Höhe von € 300,00 zu zahlen. wohnrevier bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Dem Kunden bleibt gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder geringer als € 300,00 ist.
3.10. Der Kunde darf von dem Apartment nur den für den Aufenthalt vereinbarten Zweck Gebrauch machen. Der Aufenthaltszweck sowie die Inanspruchnahme von Leistungen von wohnrevier darf nicht geeignet sein, das Ansehen von wohnrevier in der Öffentlichkeit zu gefährden. Hat der Kunde das Apartment unter falscher Angabe wesentlicher Umstände gebucht, die insbesondere in seiner Person oder dem Zweck seines Aufenthalts begründet liegen, so ist wohnreviert zur fristlosen Kündigung des Apartmentvertrags berechtigt.

 

4. Haftung des wohnreviers

4.1. Wohnrevier haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet wohnrevier, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung wesentlichen Vertragspflichten von wohnrevier beruhen, wobei der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Einer Pflichtverletzung von wohnrevier steht die Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von wohnrevier gleich. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, soweit sich aus dieser Nr. 4 nichts anderes ergibt.
4.2. Wohnrevier haftet für vom Kunden eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist die Haftung für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung eingebrachter Sachen wegen eines Verschuldens von wohnrevier oder den Leuten von wohnrevier nach den gesetzlichen Bestimmungen der Höhe nach unbeschränkt, so ist diese Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von wohnrevier oder den Personen von wohnrevier beschränkt.
4.3. Wird dem Kunden ein Stellplatz zur Verfügung gestellt, kommt hierdurch kein Verwahrungsvertrag zustande, auch wenn die Überlassung des Stellplatzes gegen Entgelt erfolgt. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Grundstück von wohnrevier abgestellten Fahrzeugen und deren Inhalt haftet wohnrevier nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 4.1.

5. Datenschutz

5.1. Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts ist die Högner GmbH & Co. KG.
5.2. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur zum Zwecke der Vertragsbegründung,-durchführung oder beendigung erhoben, verarbeitet und genutzt. Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zwischen wohnrevier und dem Kunden notwendig ist. Die Daten werden daher – falls erforderlich an das Kreditkartenunternehmen des Kunden zum Zwecke der Abrechnung weitergegeben. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
5.3. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
5.4. Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, München
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